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öffentlich


2. Änderung des Bebauungsplans "An der Aribonenstraße";
Billigungs- und Auslegungsbeschluss



Sachvortrag:
 
Auf die Gemeinderatsbeschlüsse vom 17.10.2023, TOP 06 und vom 07.11.2023, TOP 10.3 wird Bezug genommen.
 
Die Problematik der Neufestsetzung der Höhenlage und des Bezugspunktes für die maximale Wandhöhe wurde in der 2. Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt.
 
Im rechtskräftigen Bebauungsplan "An der Aribonenstraße" in der Fassung der 1. Änderung vom 26.07.2022 war die Höhenkote, ab der die maximale Wandhöhe zu messen ist, für die Oberkante Rohfußbodendecke Erdgeschoss in Meter über Normalnull festgesetzt, was in der Regel der Oberkante Rohbetondecke entspricht.
Aus Gründer der Klarstellung wurde nunmehr diese Höhenkote für die Oberkante fertiger Fußboden Erdgeschoss in Meter über Normalnull festgesetzt. Dazu wurde diese Angabe zur OK FFB EG bei sechs Gebäuden um 20 cm höher als in der bisherigen Planung für die OK Rohfußbodendecke festgelegt (was in etwa wieder der bisherigen Festsetzung der tieferen Rohfußbodendecke entspricht). Lediglich auf Parzelle Fl.Nr. 81/27 der Gemarkung Flintsbach a.Inn wurde aufgrund des Straßenniveaus der inzwischen erstellten Erschließungsstraße die Oberkante Rohfußboden von 473,50 m üNN auf Oberkante fertiger Fußboden 474,20 m üNN erhöht (ca. 50 cm mehr unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bezugspunkte); auf Parzelle Fl.Nr. 81/22 Gemarkung Flintsbach a.Inn wurde die Oberkante fertiger Fußboden Erdgeschoss mit 472,75 m üNN festgesetzt (bisher Oberkante Rohfußbodendecke 472,50 m üNN). Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren (6 Häuser mit in etwa der gleichen Höhenlage, 1 Haus ca. 5 cm höher und 1 Haus ca. 50 cm höher als in der 1. Änderung des Bebauungsplanes) und ortsplanerisch unbedeutend sind, soll die 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Schutzgüter werden nicht beeinflusst. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

Beschluss:
 
Der vorgelegte Änderungsentwurf der der Fa. Huber Planungs-GmbH, Rosenheim in der Fassung vom 24.11.2023 mit Begründung vom 24.11.2023 wird gebilligt.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach a.Inn
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