Antrag auf Abbruch des besteh. Wohnhauses und Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 575/2 der Gemarkung Niederaudorf, Wildbarrenweg 18 a
Sachvortrag:
Der Eingabeplan wurde mit der Ladung in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Die Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt nach § § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Laut Rücksprache beim Landratsamt ist das Vorhaben derzeit nicht genehmigungsfähig, da die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB nicht erfüllt sind.
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