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öffentlich


Antrag auf Abbruch des besteh. Wohnhauses und Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 575/2 der Gemarkung Niederaudorf, Wildbarrenweg 18 a



Sachvortrag:
 
Der Eingabeplan wurde mit der Ladung in das Ratsinformationssystem eingestellt.
 
Die Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt nach § § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
 
Laut Rücksprache beim Landratsamt ist das Vorhaben derzeit nicht genehmigungsfähig, da die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB nicht erfüllt sind.

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
15
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach a.Inn
Tel.: 08034 3066-0
E-Mail: gemeinde@flintsbach.de
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