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öffentlich


Bauanfrage für das Grundstück Fl.Nr. 1003/1 der Gemarkung Flintsbach a.Inn, Wendelsteinstr. 6



Sachvortrag:
 
Auf die Gemeinderatssitzung vom 17.10.2023, TOP 16.3 wird Bezug genommen.
 
Der Gemeinderat steht dem geplanten Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber.
 
Die Notwendigkeit einer Bebauungsplanänderung zur Umsetzung der geplanten Maßnahme wurde vom Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung bestätigt.
 
Der Bauantragsteller hat nunmehr angefragt, ob die Möglichkeit besteht, den Bebauungsplan Nr.1 "Flintsbach West" aufzuheben.
 
Diese Option wurde von der Verwaltung geprüft:
Der Bebauungsplan übernimmt als verbindlicher Bauleitplan (§ 1 Abs. 2 BauGB) eine gewisse "Steuerungsfunktion". Es muss "offenkundig" sein, dass der Bebauungsplan "als Instrument für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung nicht mehr tauglich ist".
 
Obwohl der Bebauungsplan bereits 15 Änderungen hat, ist nach Ansicht der Verwaltung eine städtebauliche Notwendigkeit zur Planung weiterhin erforderlich, da innerhalb des Planungsgebiets einige Grundstücke noch unbebaut sind. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass durch die Aufhebung Grundstücken Baurecht entzogen wird. Auch hätte die Gemeinde bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB keinen Einfluss auf z.B. die Dachform, da sich das gemeindliche Einvernehmen nur auf planungsrechtliche, nicht auf gestalterische Fragen bezieht.
 
Der Gemeinderat sieht keinen Grund, den Bebauungsplan aufzuheben.

Beschluss:
 
Der Bebauungsplan Nr. 1 "Flintsbach West" soll nach § 13 a Abs. 4 BauGB aufgehoben werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
13
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Gemeinde Flintsbach a.Inn
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