Geplant ist eine geringfügige, erdgeschossige Erweiterung der Holzlege und deren Ausbau zu einer Einliegerwohnung.
Da dies den ortsplanerischen Zielen der Gemeinde nach einer innerörtlichen Nachverdichtung entspricht, hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern.
Auf die Gemeinderatssitzungen vom 17.10.2023, TOP 16.3 und 23.01.2024, TOP 04 wird Bezug genommen.
Um im nordöstlichen Bereich der Grundstücks Fl.Nr. 1003/1 der Gemarkung Flintsbach a.Inn (Wendelsteinstr. 6) eine Einliegerwohnung einzubauen (Fläche einer bestehenden, genehmigten Holzlege) und dazu an den Bestand auch anbauen zu können, muss der Bebauungsplan Nr. 1 "Flintsbach-West" geändert werden.
Die im UR-Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl von 0,25 wird eingehalten. Das bereits bestehende Einfamilienhaus wurde mit maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt, der Um- bzw. Anbau mit einem. Diese unterschiedliche Nutzung wurde mit einem Planzeichen abgegrenzt. Für die bestehende Doppelgarage und ein Nebengebäude wurden Umgrenzungen von Flächen für Nebenanlagen und Garagen festgesetzt.
Abweichend bzw. zusätzlich wurde durch Text festgesetzt, dass bei Anbauten an das Hauptgebäude (mit einer Grundfläche kleiner als der des Hauptgebäudes) auch flach geneigte Pultdächer mit einer Neigung von 8° bis 25° zulässig sind.
Im Nordosten des Grundstücks werden durch den Anbau (festgesetzt durch Baugrenzen) die Abstandsflächen unterschritten. Der Abstandsflächenübernahme wird jedoch vom Eigentümer des angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 1003 der Gemarkung Flintsbach a.Inn zugestimmt.
Aufgrund der Geringfügigkeit (die Grundzüge des Bebauungsplanes werden nicht berührt) wird die Änderung nach § 13 BauGB durchgeführt.
Der vorgelegte Änderungsentwurf der Fa. Huber Planungs-GmbH, Rosenheim in der Fassung vom 02.02.2024 mit Begründung vom 02.02.2024 wird gebilligt.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |