zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Flintsbach Nord-West "Kreuzfeld" für das Grundstück Fl.Nr. 958/9 der Gemarkung Flintsbach a.Inn, Am Kreuzfeld 4 zur Anbringung eines Sichtschutzes



Sachvortrag:
 
Von einer Mietpartei im Erdgeschoss des Anwesens "Am Kreuzfeld 4" wird über den Eigentümer die Anbringung eines Sichtschutzes nahe am Zaun aus Keramik (Anthrazit; betonierte Aluposten Anthrazit) beantragt. Der Sichtschutz hat eine Länge von ca. 4,50 m und eine Höhe von ca. 1,80 m. Unterbrochen sind die jeweils zwischen zwei Pfosten übereinander angebrachten drei Paneele in ihrer Abfolge durch anthrazitfarbene Alugitter. Die Dicke des Sichtschutzes beträgt nur wenige Zentimeter.
 
Das Grundstück Fl.Nr. 958/9 der Gemarkung Flintsbach a.Inn befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplan Flintsbach Nord-West "Kreuzfeld" vom 08.01.1998. Die Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe bis zu 2 m ist im Innenbereich nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei. Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an die bauliche Anlage gestellt werden (Art. 55 Abs. 2 BayBO). Eine solche Vorschrift ist der rechtsverbindliche qualifizierte Bebauungsplan Flintsbach Nord-West "Kreuzfeld" der Gemeinde Flintsbach a.Inn.
Laut Bebauungsplan ist dieser beabsichtigte Sichtschutz als Einfriedung zu bewerten und deshalb lt. Bebauungsplan (Ziffer 4.4) nicht zulässig. Um diesen Sichtschutz errichten zu können, bedarf es einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans (§ 31 Abs. 2 BauGB).
 
Aufgrund der Maße des Sichtschutzes ist keine Beeinträchtigung des Gebietscharakters des Baugebiets bzw. des Ortsbildes zu befürchten.
Darüber hinaus ist die Zulassung der Befreiung auch unter Würdigung der nachbarrechtlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar (§ 31 Abs. 2 BauGB). Nachbarschützende Bestimmungen des öffentlichen Baurechts wie Abstandsflächen, Lärmschutz usw. werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Beschluss:
 
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
16
 

 



nach oben
Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach a.Inn
Tel.: 08034 3066-0
E-Mail: gemeinde@flintsbach.de
Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9 · 83126 Flintsbach a.Inn · Tel.: 08034 3066-0 · gemeinde@flintsbach.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung