zu TOP 03 zu TOP 05 TOP 04
öffentlich


Aufhebung des Baulinienplanes "Ostwärts Oberflintsbach" mit der 1. Änderungsfassung;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss



Sachvortrag:
 
Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 20.02.2024, TOP 03 wird Bezug genommen.
 
Der Verwaltung liegt der Planentwurf mit Begründung zur Aufhebung des Baulinienplans vom Planungsbüro vor.
 
Der Baulinienplan "Ostwärts von Oberflintsbach", rechtskräftig seit 16.11.1957, mit seiner ersten Änderung vom 22.06.1993, regelt eine Straßenerschließung (Ahornweg, Buchenweg, Birkenweg, Eichenweg, Lindenweg, Theaterweg, Seeweg (Erweiterung) mit geplanten Baugebieten. Die Straßenkorridore sind durch Baulinien begrenzt.
Die damals geplanten Straßenzüge mit der dazugehörigen vorderen Straßenbebauung sind seit langem realisiert, teilweise mit einer abweichenden Ausführung (Anschluss Ahornweg an den Seeweg weiter im Norden, Birkenweg und Eichenweg nicht durchgehend, Fußweg zwischen Erlenweg und Rosenheimer Straße, Verlauf des Seewegs). Auch bei zahlreichen Bebauungen der Grundstücke wurden die Baulinien nicht eingehalten.
 
Der Baulinienplan soll aufgehoben werden, da er den heutigen planerischen Zielen widerspricht. Heute noch vorhandene vordere Gebäudefluchtlinien, welche den Straßenraum definieren, sind auch nach Aufhebung des Baulinienplans gesichert. Das Planungsrecht des Innenbereichs beinhaltet den Tatbestand von sogenannten faktischen Baulinien und Baugrenzen, welche sich aus der vorhandenen Bebauung ergeben.
Durch die Aufhebung der bestehenden Baulinien wird jedoch das Hindernis für Nutzungsänderungen auf den abweichend bebauten Grundstücken beseitigt.
Unabhängig von einer Aufhebung des Baulinienplans haben die genehmigten Nutzungen weiterhin Bestandsschutz. Nach Aufhebung des Baulinienplans gelten die Regelungen des § 34 BauGB (Innenbereich).
 

Beschluss:
 
Der vorgelegte Aufhebungsentwurf des Planungsbüros Huber Planungs-GmbH, Rosenheim in der Fassung vom 07.03.2024 mit Begründung vom 07.03.2024 wird gebilligt.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
16
 
Gemeinderat Hans Stocker beteiligt sich gemäß Art. 49 GO nicht an der Abstimmung.

 



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