Auf Antrag der Autobahndirektion Südbayern (jetzt: Autobahn GmbH des Bundes) hat die Regierung von Oberbayern mit Beschluss vom 31.01.2024 den Plan für den sechsstreifigen Ausbau der A 8 Ost zwischen Achenmühle und dem Bernauer Berg festgestellt.
Die Gemeinde Flintsbach a.Inn ist durch die Baumaßnahme dahingehend betroffen, weil auf dem Grundstück Fl.Nr. 835 der Gemarkung Flintsbach a.Inn eine ökologische Ausgleichsmaßnahme durchgeführt wird. Von den ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind auch Flächen in der Gemeinde Nußdorf a.Inn betroffen. Für dieses Straßenbauvorhaben werden aus dem bestehenden Ökokonto "Nußdorfer Au" 7,68 ha abgebucht.
Das Grundstück Fl.Nr. 835 der Gemarkung Flintsbach a.Inn befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gemeinderat hat bereits in der Sitzung vom 09.09.2014, Nr. 6/5 und 21.07.2020, Nr. 8/5 eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren abgegeben. Es wurden keine Einwände erhoben.
Durch die Baumaßnahme Brennernordzulauf stellt sich nunmehr die Situation hinsichtlich des Bedarfs an Ausgleichsflächen anders dar.
Es werden Flächen für den Autobahnausbau außerhalb des Gemeindegebietes beansprucht, die auch für das BNZ-Projekt als naturnahe Ausgleichsflächen oder Lagerflächen verwendet werden könnten.
Rechtlich hat der Einwand aus dem Gemeinderat auf das Projekt keine Auswirkungen mehr, da gegen den Planfeststellungsbeschluss nur noch der Klageweg gegeben ist. Dennoch sollen die Bedenken an die Regierung von Oberbayern weitergegeben werden.
Die Bedenken, dass für den Autobahnausbau Flächen in Anspruch genommen werden, die auch für das Brennernordzulauf-Projekt verwendet werden könnten, sollen an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet werden.
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |