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Gremium:
Gemeinderat (Gemeinde Flintsbach a.Inn)
Sitzungsnummer:
S/2024/57
Sitzungstermin:
Dienstag, 12. März 2024
Sitzungsbeginn:
18:30 Uhr
Sitzungsende:
21:47 Uhr
Sitzungsort:
Sitzungssaal

Niederschrift vom 12.03.2024
Gemeinderat (Gemeinde Flintsbach a.Inn)


TAGESORDNUNG:


Stand vom: 19.04.2024 09:00
Öffentlicher Teil:




Vor Beginn der Sitzung informiert Bürgermeister Stefan Lederwascher den Gemeinderat über nachfolgende Punkte:

Am 07.04.2024 findet die Fahrzeugweihe des neuen TLF3000 der Freiwilligen Feuerwehr Fischbach statt. Im Rahmen eines Tages der offenen Tür wird das Fahrzeug am 14.04.2024 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Infoveranstaltung über die Planungen und Auswirkungen des Baus beim Brenner-Nordzulauf für die Bevölkerung der Gemeinden Flintsbach a.Inn und Oberaudorf der „Interessengemeinschaft zum Erhalt bäuerlicher Existenz im oberen Inntal“ im Kursaal Oberaudorf war laut Bürgermeister Stefan Lederwascher ein voller Erfolg. Er bedankt sich stellvertretend bei Gemeinderat Benno Schmid für die gelungene Veranstaltung.
Das Team des Bahnprojekts Brenner-Nordzulauf lädt am Dienstag, 9. April 2024, zwischen 16 und 20 Uhr, Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Flintsbach a.Inn zu einer Sprechstunde mit angeschlossener Planausstellung in die Turnhalle Fischbach ein. Die Ingenieure erklären im Gespräch den konkreten Streckenverlauf im Gemeindegebiet und Bauwerke wie Tunnel und Brücken anhand von Höhen- und Lageplänen. Anwohnerinnen und Anwohner haben so die Möglichkeit, sich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen und im direkten Austausch individuelle Fragen zu klären.

Insbesondere hinsichtlich der Planungen für den Tag der offenen Tür an der Burgruine Falkenstein hat ein Termin mit dem Landratsamt Rosenheim, Gesundheitsamt, Wasserwirtschaftsamt und Bauhof stattgefunden, um die Problematik der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zu klären.

Bezüglich des Trinkbrunnen-Projekts der Gemeinde hat sich nach Prüfung der Fachbehörden herausgestellt, dass der Brunnen am Kriegerdenkmal hierfür geeignet wäre.

Zur Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs zum Einsatz von Drohnenbefliegungen zur Ermittlung der Geschossflächen hat Bürgermeister Stefan Lederwascher Stellung genommen.
Die Drohnenbefliegung hat zur Grundlagenermittlung für die Beitragskalkulation bereits stattgefunden. Der BayVGH hat nunmehr aufgrund einer Klage eines Bürgers aus der Gemeinde Neumarkt St. Veit, die ebenfalls diese Methode anwenden wollte, entschieden, dass die Erhebung und Speicherung von Drohnenaufnahmen zur Durchführung der Beitrags- und Gebührenerhebung rechtswidrig ist. Seitens des Bayer. Gemeindetages und der Behörden bestanden gegen diese Methode bis zu diesem Zeitpunkt keine Bedenken. Bürgermeister Stefan Lederwascher stellt den Widerspruch fest, dass die Gemeinde die im Rahmen der Drohnenbefliegung ermittelten Daten nicht verwenden darf, aber von Bürgern gefordert wird, dass die im Rahmen der Grundsteuerreform von den Finanzämtern erhobenen Daten an die Gemeinden weitergegeben werden sollen. Die Verwaltung hat bereits mit dem Bayer. Gemeindetag und der beauftragten Firma Kontakt aufgenommen. Da das Bayer. Datenschutzgesetz gemäß dem Urteil nicht als Rechtsgrundlage ausreicht, klärt der Bayer. Gemeindetag derzeit auch mit dem Staatsministerium des Innern, ob hierfür eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden kann. Neue Informationen werden zu gegebener Zeit an den Gemeinderat weitergegeben.

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.




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Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach a.Inn
Tel.: 08034 3066-0
E-Mail: gemeinde@flintsbach.de
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