Die Gemeinde Flintsbach a.Inn hat bei der Fa. BSG Consult, Sulzbach-Rosenberg eine gutachterliche Stellungnahme für das Freibad Flintsbach a.Inn in Auftrag gegeben.
Das Gutachten umfasst die Bewertung des Freibades Flintsbach mit Blick auf die jetzige Aufsichtssituation und Bestimmung der notwendigen Anzahl der Kräfte im Funktionsbereich "Wasseraufsicht" mit Hinweisen zur Organisation für das Freibad Flintsbach a.Inn
Das Gutachten wurde mit der Ladung in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Der Gemeinderat hat somit hiervon Kenntnis erhalten.
Bürgermeister Stefan Lederwascher teilt dem Gemeinderat mit, dass bereits erste Maßnahmen umgesetzt wurden. Es gibt jedoch nach Rückfrage aus dem Gemeinderat hierüber keine Aufstellung. Weitere Folgemaßnahmen sind noch erforderlich. Der Sprungturm wurde erneuert. Die Badeaufsichten benötigen kein Rettungsabzeichen in Silber, denn dies hätte zum Problem werden können.
Aus dem Gemeinderat wird angemerkt, dass es für das Freibad Nußdorf a.Inn nunmehr einen Betreiber gibt. Damit wird, so Bürgermeister Stefan Lederwascher, das Personalproblem nur verlagert.
Eine dritte Badeaufsicht ist nur bei extrem hoher Besucherzahl erforderlich. Ohne Bademeister und Badeaufsicht darf das Freibad nicht betreten werden. Bei manchen Anmerkungen im Gutachten handelt es sich lediglich um Empfehlungen und nicht um verpflichtende Maßnahmen. Die Befürchtung, die Badeinsel müsse raus, ist nicht eingetreten.