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öffentlich


Erlass einer Haus- und Badeordnung für das Freibad Flintsbach;



Sachvortrag:
 
Von der Fa. BSG Consult wurde eine neue Haus- und Badeordnung ausgearbeitet.
 
Die Haus- und Badeordnung wurde mit der Ladung in das Ratsinformationssystem eingestellt.
 
Auf § 3 Nr. 14 Zutrittsbeschränkung wird explizit eingegangen.
Dieser Passus wurde im Auftrag der Fa. BSG Consult von einem Rechtsanwalt geprüft.
Ab welchem Alter der unbegleitete Zutritt rechtlich zulässig ist, muss sich daran orientieren, ab welchem Alter mit einer gewissen Einsichtsfähigkeit zu rechnen ist. Diese Einsichtsfähigkeit betrifft nicht nur das Gefahrbewusstsein, das schon grundsätzlich mit dem Besuch des Schwimmbads ab einem bestimmten Alter gegeben ist, sondern auch, ab welchem Alter das Bewusstsein einer Selbstgefährdung vorhanden ist, wenn sich ein Kind über ein ausgesprochenes Verbot bzw. eine gegebene Warnung hinwegsetzt.
Tendenz in der Rechtsprechung ist die Annahme, dass frühestens ab der Vollendung des 10. Lebensjahres das Bewusstsein einer Selbstgefährdung vorhanden ist, wenn sich ein Kind über ein ausgesprochenes Verbot bzw. eine gegebene Warnung hinwegsetzt, mithin jedenfalls ein 10-jähriges Kind in der Lage ist, die Inhalte von Warnschildern etc. zu verstehen, wenn sie "kindgerecht" gestaltet sind.
 
 

Beschluss:
 
1. Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, dass Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres der Zutritt und der Aufenthalt nur in Begleitung von Personen gestattet ist, die zur Aufsicht verpflichtet und dazu geeignet sind (Erwachsene oder Personen über 16 Jahre).
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 
 
 
 
2. Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Haus- und Badeordnung für das Freibad Flintsbach der Gemeinde Flintsbach a.Inn zu erlassen. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Badeordnung vom 26.05.2004 außer Kraft.
Sie ist Bestandteil des Beschlusses.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 
 


 



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Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach a.Inn
Tel.: 08034 3066-0
E-Mail: gemeinde@flintsbach.de
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