Voranfrage auf Ausbau des Kellers zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 956/5 der Gemarkung Flintsbach a.Inn, Am Kreuzfeld 38
Sachvortrag:
Die Unterlagen wurden mit der Ladung in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Aufgrund der umfangreichen Abweichungen vom Bebauungsplan (Ziffer 2.1 Wandhöhe, Ziffer 4.1 Unzulässigkeit von Abgrabungen) ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Dies wurde auch vom Landratsamt entsprechend bestätigt.
Bevor jedoch ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet wird, möchte die Antragstellerin wissen, ob der Gemeinderat mit den gewünschten Änderungen einverstanden ist.
Der Gemeinderat steht einer "Innenraumverdichtung" grundsätzlich positiv gegenüber.
Der betroffene Grundstücksnachbar wird im Bebauungsplanaufstellungsverfahren informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Beschluss:
Der Gemeinderat ist mit einem Verfahren zur Bebauungsplanänderung einverstanden.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
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