2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Carl-Hagen-Str. und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße" durch die Gemeinde Oberaudorf; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Sachvortrag:
Mit E-Mail vom 13.07.2023 der Gemeinde Oberaudorf wurde die Gemeinde Flintsbach a.Inn im Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Carl-Hagen-Straße und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße" über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB informiert und um Stellungnahme gebeten.
Die Anschreiben mit dem Link auf die Homepage der Gemeinde Oberaudorf zur Einsicht der Planungsunterlagen wurden in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB von der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet südlich der Carl-Hagen-Straße und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße" in den jeweiligen Fassungen der Vorentwürfe vom 20.12.2022 Kenntnis.
Bedenken, Anregungen und Einwände werden nicht erhoben.
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