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öffentlich


2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Carl-Hagen-Str. und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße" durch die Gemeinde Oberaudorf;
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
 
Mit E-Mail vom 13.07.2023 der Gemeinde Oberaudorf wurde die Gemeinde Flintsbach a.Inn im Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Carl-Hagen-Straße und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße" über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB informiert und um Stellungnahme gebeten.
 
Die Anschreiben mit dem Link auf die Homepage der Gemeinde Oberaudorf zur Einsicht der Planungsunterlagen wurden in das Ratsinformationssystem eingestellt.
 
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat nimmt im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB von der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet südlich der Carl-Hagen-Straße und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße" in den jeweiligen Fassungen der Vorentwürfe vom 20.12.2022 Kenntnis.
 
Bedenken, Anregungen und Einwände werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach a.Inn
Tel.: 08034 3066-0
E-Mail: gemeinde@flintsbach.de
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