Auf die Gemeinderatsbeschlüsse vom 21.09.2021, TOP 03, vom 30.11.2021, TOP 02 und 20.09.2022, TOP 03 wird Bezug genommen.
Zum Bauvorhaben wurde beim Landratsamt Rosenheim eine neue Planung eingereicht.
Der Eingabeplan wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Die neue Planung sieht auf der Nordseite eine Loggia und auf der Südseite Dachfenster vor.
Die neue Planung ersetzt die alte Planung, bei der auf der Nordseite zwei Gauben vorgesehen waren.
Das Einfügen nach § 34 BauGB ist auch nach Ansicht des Landratsamtes gegeben.
Die Stellplatzpflicht entfällt nach Art. 47 Abs. 1 Satz 3 BayBO.
Zur geänderten Planung wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
Die erforderlichen Stellplätze sind jedoch, wie im Beschluss vom 20.09.2022 begründet, zwingend nachzuweisen.
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 13 |