zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides für die Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 492 der Gemarkung Flintsbach a.Inn, Kufsteiner Str. 20



Sachvortrag:
 
Auf die Gemeinderatsbeschlüsse vom 17.04.2018, Nr. 55/4 und vom 12.10.2021, TOP 03 wird Bezug genommen.
 
Mit Vorbescheid vom 11.10.2018 wurde vom Landratsamt Rosenheim die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens festgestellt.
 
Beim Landratsamt Rosenheim wurde erneut ein Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids gestellt.
 
Dem Gemeinderat wird die Planung bekanntgegeben.

Beschluss:
 
Zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids vom 11.10.2018 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



nach oben
Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach a.Inn
Tel.: 08034 3066-0
E-Mail: gemeinde@flintsbach.de
Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9 · 83126 Flintsbach a.Inn · Tel.: 08034 3066-0 · gemeinde@flintsbach.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung