2. Änderung des Bebauungsplanes "An der Aribonenstraße"; Aufstellungsbeschluss
Sachvortrag:
Beim Einmessen von Wohnhaus und Garage in das Grundstück Fl.Nr. 81/22 der Gemarkung Flintsbach a.Inn, Grafen-Ruepp-Str. 8 wurde festgestellt, dass Straßenhöhe und Oberkante Fußboden (OKF) vom Wohnhaus auf gleichem Höhenniveau sind, was bedeuten würde, dass bei stärkerem Regen das Wasser sowohl in die Garage als auch in das Wohnhaus laufen würde.
Da hiervon auch die anderen Grundstücke betroffen sind und die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan bezüglich der Höhenlagen zu ändern.
Ein Planungsbüro soll beauftragt werden, den Änderungsentwurf auszuarbeiten.
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