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öffentlich


4. Änderung des Bebauungsplanes Flintsbach Nord-West "Kreuzfeld";
Billigungs- und Auslegungsbeschluss



Sachvortrag:
 
Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2023, TOP 07 wird Bezug genommen.
 
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Flintsbach Nord-West "Kreuzfeld" wird auf Antrag des Grundstückseigentümers die Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks Fl.Nr. 956/5 der Gemarkung Flintsbach a.Inn, Am Kreuzfeld 38 geändert.
Es soll eine zweite Wohneinheit geschaffen werden.
 
Es ergeben sich folgende Änderungen:
Die Geländehöhe für die Ermittlung der Wandhöhe wird an der Südseite auf 7,45 m festgesetzt. Eine Abgrabung ist notwendig.
 
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Flintsbach Nord-West "Kreuzfeld" werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
 
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt,.
 

Beschluss:
 
Der vorgelegte Änderungsentwurf der Architektin Frau Susanne Wittwer, Nußdorf a.Inn in der Fassung vom 26.09.2023 mit Begründung vom 26.09.2023 wird gebilligt.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach a.Inn
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