Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2023, TOP 07 wird Bezug genommen.
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Flintsbach Nord-West "Kreuzfeld" wird auf Antrag des Grundstückseigentümers die Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks Fl.Nr. 956/5 der Gemarkung Flintsbach a.Inn, Am Kreuzfeld 38 geändert.
Es soll eine zweite Wohneinheit geschaffen werden.
Es ergeben sich folgende Änderungen:
Die Geländehöhe für die Ermittlung der Wandhöhe wird an der Südseite auf 7,45 m festgesetzt. Eine Abgrabung ist notwendig.
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Flintsbach Nord-West "Kreuzfeld" werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt,.
Der vorgelegte Änderungsentwurf der Architektin Frau Susanne Wittwer, Nußdorf a.Inn in der Fassung vom 26.09.2023 mit Begründung vom 26.09.2023 wird gebilligt.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |