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öffentlich


Widmung der Erschließungsstraße "Grafen-Ruepp-Straße" nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz



Sachvortrag:
 
 
Länge der Straßenteile:
 
Durchgehende Straßenfläche
Verläuft ab dem Einmündungsbereich Aribonenstraße in nordwestlicher Richtung     72,8 m
 
Abzweigung mit Wendeplatz (Durchmesser 11,5 m)
nach 53,9 m in nordöstlicher Richtung                                                                          31,5 m
 
Gesamtlänge                                                                                                              104,3 m

Beschluss:
 
Die Gemeindestraße "Grafen-Ruepp-Straße" Fl.Nr. 81/7 der Gemarkung Flintsbach a.Inn wird gemäß Art. 6 und 46 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Ortsstraße gewidmet.
Straßenbaulasträger ist die Gemeinde Flintsbach a.Inn.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach a.Inn
Tel.: 08034 3066-0
E-Mail: gemeinde@flintsbach.de
Gemeinde Flintsbach a.Inn
Kirchstr. 9 · 83126 Flintsbach a.Inn · Tel.: 08034 3066-0 · gemeinde@flintsbach.de
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