Verläuft ab dem Einmündungsbereich Aribonenstraße in nordwestlicher Richtung 72,8 m
Abzweigung mit Wendeplatz (Durchmesser 11,5 m)
nach 53,9 m in nordöstlicher Richtung 31,5 m
Gesamtlänge 104,3 m
Beschluss:
Die Gemeindestraße "Grafen-Ruepp-Straße" Fl.Nr. 81/7 der Gemarkung Flintsbach a.Inn wird gemäß Art. 6 und 46 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Ortsstraße gewidmet.
Straßenbaulasträger ist die Gemeinde Flintsbach a.Inn.
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