Bebauungsplan Nr. 37 "An der Sudelfeldstraße", Gemeinde Brannenburg; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Brannenburg hat in seiner Sitzung vom 12.02.2019 beschlossen, für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 55, 55/9 T, 55/19, 55/20, 55/23 und 389/2 T der Gemarkung Degerndorf einen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit integrierter Grünordnung gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
In seiner Sitzung vom 19.09.2023 hat der Gemeinderat Brannenburg den entsprechend der Abwägungsergebnisse geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 "An der Sudelfeldstraße" in der Fassung vom 19.09.2023 inklusive Begründung gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die wiederholte Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchgeführt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt im Rahmen des § 4 Abs. 2 BauGB von der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37 "An der Sudelfeldstraße" der Gemeinde Brannenburg in der Fassung vom 19.09.2023 Kenntnis.
Bedenken, Anregungen und Einwände werden nicht erhoben.
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